Personalfragebogen von Ihrem Steuerberater in Leipzig
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Als Unternehmer möchten Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Entscheidung bei der Personalauswahl treffen? Dazu möchten Sie vorab die zukünftigen Mitarbeiter kennenlernen? Dann ist der Einsatz von Personalfragebögen sinnvoll. Unser Steuerbüro hat einen standardisierten Fragebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Drucken Sie diesen einfach aus und legen Sie ihn den Bewerbern oder neuen Mitarbeitern zur Bearbeitung aus.
Was ist ein Personalfragebogen?
Im Rahmen eines standardisierten Personalfragebogens fragt der Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis bedeutsame Daten ab. Die Aushändigung von Personalfragebögen ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen vielmehr als Entscheidungshilfe. Für die inhaltliche Gestaltung des Dokuments ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Die Bewerber und neuen Mitarbeiter können das Ausfüllen des Personalbogens verweigern.
Welche Anfragen können im Angestelltenfragebogen enthalten sein?
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in dem Personalfragebogen nicht frei nach Belieben Fragen stellen. Zulässig sind lediglich solche, die in seinem berechtigten Interesse liegen. Unter anderem können dies folgende Daten sein:
- Persönliche Angaben
- Daten zur Beschäftigung
- Beruflicher Werdegang
- Sozialversicherungsdaten
- Angaben zur Lohnsteuer
- Arbeitspapiere
- Vermögenswirksame Leistungen
Erlaubt sind in der Regel außerdem folgende Fragen:
- Vorstrafen
- Vermögensverhältnisse
- Schwerbehinderung
- Lohn- und Gehaltspfändungen
- Wettbewerbsverbote
Diese Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig:
- Ethnische Herkunft
- Religionszugehörigkeit
- Eventuelle Schwangerschaft und Heiratsabsichten
- Früherer Verdienst
Alle Daten sind durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigtendatenschutzes geschützt.
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